Anhänger FAQ

Anhänger FAQ

Häufige Fragen, Infos und Rechtliches zu Anhänger!

Darf ich den Anhänger mit meinem PKW ziehen?

Das zulässige Gesamtgewicht ist auf der Homepage
angegeben.(gebremster Anhänger). Prüfe bitte in der Zulassung deines
Fahrzeugs, und im Führerschein ob der Anhänger gezogen werden darf. Auf
Anfrage ist auch eine Anlieferung möglich.

Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich?

Klasse B:

schwere, auflaufgebremste Anhänger:
die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 3.500 kg
nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigenwicht plus
Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des
Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen
Wert übersteigen.

Klasse B mit Code 96 zusätzlich erlaubt:

schwere, auflaufgebremste Anhänger, wenn das
tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers
weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der
Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigt. Die Summe der
höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 4.250 kg nicht
übersteigen.

Klasse B+E:

der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.

Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das
tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers
weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der
Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden,
dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3.500 kg gelenkt werden; bei einem späteren Austausch des
Führerscheindokuments wird dies mit einem Code (“79.06”) vermerkt.

 

 

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